Rechtliches

Informationen zu Haftung, Copyright, AGB´s, DL-Info Verordnung etc.

Ein paar Gedanken zum Recht:

Ich will lieber eine Ungerechtigkeit begehen als Unordnung zu ertragen. (J.W.v.Goethe)

Ein jeder sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. (Römerbrief, 13,1)

Wer nicht genug Macht hat, einen jedem im Volk gegen den anderen zu schützen, hat auch nicht das Recht, ihm zu befehlen. (Kant)

Wenn in einer Gemeinschaft ein höchster Gewalthaber vorhanden ist, soll, was er anordnet, befolgt werden. (Gustav Radbruch)


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„Dienstleistungsinformation“ gemäß DL-Info Verordnung
(siehe: http://www.dl-infov.de/)

Peter Giefer
Bernardstrasse 45
63067 Offenbach

Tel. 069 / 81 67 904
E-Mail: peter.giefer@gmx.net

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE 113482556

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Eine Pflichtversicherung ist nicht erforderlich.

Vertragliches/Geschäftsbedingungen
Hier der Link zu meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Fotograf:
http://dju.verdi.de/fotografen/agb/data/agb2008_DE.pdf
Meine AGB als Kursleiter finden Sie am Ende dieser Seite.

Preisangaben
Soweit nicht anders vereinbart, gelten, in der Regel, für meine Arbeiten die jeweiligen Honorarsätze, wie sie sich aus der Übersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) ergeben.

Verhaltenskodex:
Ich folge freiwillig den Regeln des Pressekodex des Deutschen Presserates.
Der Link zum Inhalt des Pressekodex:
http://www.presserat.info/inhalt/der-pressekodex/pressekodex.html

Ebenso folge ich freiwillig den Verhaltensregeln des Deutschen Werberates.
Der Link zum Inhalt der Verhaltensregeln:
http://www.werberat.de/content/Grundregeln.php
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Ich habe festgestellt, dass unter meiner eMail Adresse gefälschte Spam Mails versendet werden - daher weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich nicht Urheber dieser Spam Sendungen bin und distanziere mich ebenfalls ausdrücklich davon.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unterrichte und Workshops
1. Unterricht/Abschluss:
Peter Giefer (im weiteren Kursleiter / KL genannt) verpflichtet sich, für die Durchführung des Unterrichts die vertraglich festgelegten Lehrinhalte zu vermitteln. Der KL behält sich vor, den zeitlichen Ablauf des Lehrplanes aktuellen Entwicklungen anzupassen. Den Teilnehmern (im weiteren TN genannt) werden vom Auftraggeber (in nachfolgenden AG genannt) der Unterrichte, geeignete Unterlagen ausgegeben.
Der AG ist verpflichtet sich um entsprechende Räumlichkeiten für die Durchführung des Kurses zu kümmern und trägt hierfür evtl. anfallende Kosten. Bei nicht vorhanden sein vereinbarter Infrastruktur (z.B. kein Schulungsraum vorhanden o.ä.) findet der Kurs nicht statt. Das KL-Honorar wird jedoch zur Gänze fällig. Nach Absprache (vertraglich festgelegt) kümmert sich der KL gegen Zeitaufwandszahlung um die Organisation eines entsprechenden Schulungsraums, jedoch trägt auch in diesem Fall der AG die Kosten.
Ferner verpflichtet sich der TN, die Räumlichkeiten und Geräte pfleglich zu behandeln. Die/der TN hat darauf zu achten, daß seine Anwesenheit durch Unterschrift in der ausliegenden Anwesenheitsliste täglich dokumentiert ist. Das Fernbleiben vom Unterricht ist dem KL unverzüglich zu melden. Bei Erkrankung muß spätestens am dritten Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Unabhängig von der Länge der Abwesenheit eines TN ist der KL verpflichtet diesen Umstand unverzüglich dem AG mitzuteilen. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhält die/der TN ein Zeugnis/Zertifikat, sofern dies mit dem AG vereinbart wurde.
Im Fall ungebührlichen Benehmens seitens eines KursTN ist der KL berechtigt, betreffende Person zeitweise oder gänzlich des Kursbesuchs zu verweisen.
2. Kündigung/Rücktrittsrecht
a) Rücktritt seitens des Auftraggebers.
Nach Auftragserteilung hat der AG bis spätestens 14 Tagen vor Kursbeginn das Recht vom Vertrag zurückzutreten, ist aber verpflichtet 30% des vereinbarten Honorars zu entrichten. Alle bereits angefallenen Kosten und Spesen trägt der AG.
b) Rücktritt seitens des Kursleiters
Nach Auftragserteilung hat der KL bis spätestens 14 Tagen vor Kursbeginn das Recht vom Vertrag zurückzutreten, ist jedoch nicht berechtigt bereits erbrachte Leistungen (z.B. Vorbereitung des Kursinhaltes) in Rechnung zu stellen.
c) Erkrankung des Kursleiters
Sofern der KL aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist den Kurs zu halten, ist er verpflichtet, dies dem AG unverzüglich mitzuteilen und als bald möglich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. In diesem Fall hat der AG das Recht auf einen Ersatztermin.
3. Kursleiterhonorar
Die Höhe des Honorars des KL ist ebenso wie der Kursablauf nach Absprache festgelegt. Sofern nicht anderweitig vereinbart sind 25% des KL-Honorars sowie bereits angefallene Spesen (z.B. Anreise, Fahrkarte der Bahn oder Vergleichbares) bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn an den KL zu entrichten.
Das restliche Honorar wird nach Kursabschluß in Rechnung gestellt. Bei Kursen die über einen längeren Zeitraum gehen, werden die Teilkosten monatlich in Rechnung gestellt.
Weitere Spesen (z.B. Hotelkosten oder auch Fahrkarten öffentlicher Verkehrsmittel für Fahrten von der Unterkunft zum Schulungsraum) sind nach Möglichkeit direkt vom AG zu zahlen (z.B. Hotelrechnung an AG, nicht an KL).
4. Copyrighthinweis
Der/dem Teilnehmer/in sowie Auftraggeber ist es untersagt, vom KL angefertigte und ausgegebene Unterlagen ohne ausdrückliche Erlaubnis des KL zu vervielfältigen.

5. Versicherungsschutz/Haftung
Der AG ist verpflichtet die KursTN für die Zeit des Kurses ebenso wie die Schulungsräume selbständig zu versichern. Der KL haftet lediglich bei Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten seinerseits. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Peter Giefer, 2010, Offenbach